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Becker Immobilienrecht

Wir sind für Sie da

Nicht jeder Mandant ist gleich und nicht jede Mandantschaft benötigt den gleichen Service. Deshalb bieten wir im Immobilienrecht eine Reihe von Dienstleistungen an, um diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine einmalige rechtliche Beratung oder eine bereits laufende juristische Auseinandersetzung handelt, die Immobilienrechtler unserer Kanzlei, entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Strategie für die rechtliche Vertretung Ihrer Interessen.

Die anwaltlichen Serviceangebote der Kanzlei Becker Baurecht folgen stets einer Maxime:

Maximale Interessenvertretung unserer Mandantschaft

Wir wissen, dass es nicht ausreicht, nur kurzfristig hervorragende Ergebnisse zu liefern. Eine Immobilie ist immer eine langfristige Investition in die Zukunft - oftmals generationsübergreifend. Deshalb fördern wir gerichtliche und aussergerichtliche Einigungen und rechtssichere Verträge und Absprachen bereits im Vorfeld, bei Kauf oder Miete einer Immobilie.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die Kanzlei Becker Baurecht bietet keine standartisierten "Beratungspakete". Wir prüfen jeden Fall ganz nach individueller Faktenlage unserer Mandantschaft und beurteilen ihn nach neuester aktueller Rechtssprechung.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und was Ihrer Meinung nach getan werden muss. Dann überlassen Sie es uns, Ihre aktuelle Situation zu überprüfen und Ihnen mögliche Lösungen vorzuschlagen.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Immobilien­rechts­spezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-immobilienrecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Immobilienrecht allgemein

Prüfung und Verhandlung von Immobilien-Kaufverträgen

Rückabwicklung von Immobiliengeschäften

Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

Konflikte innerhalb Wohnungseigentümergemeinschaften

Maklerstreitigkeiten

Kauf und Verkauf von Immobilien

Unterstützug bei Immobilienkauf und -verkauf

Vermittlung zwischen Immobilienkäufern und -verkäufern

Hinweispflichten des Verkäufers

Haftungsrisiken: Darlegung und Vermeidung

Maklerrecht

Gestaltung und Optimierung von Maklerverträgen

Absicherung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen

Formulierung von Maklerklauseln in Kauf- oder Mietverträgen

Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

Widerruf von Maklerverträgen

Rückforderung von Provisionszahlungen

Beratung zu Reservierungsgebühren

Gewerbemietrecht

Prüfung und Gestaltung von Gewerbemietverträgen

Laufzeit und Verlängerungsoptionen im Gewerbemietrecht

Beachtung des Konkurrenzschutzes

Formulierung des Mietzwecks

Beratung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und zu Nutzungsentschädigungen

Abschluss von Mietvorverträgen

Gestaltung von Klauseln bei Mieterhöhung und Mietanpassung

Baurecht

Bauvertragsrecht

Durchsetzung oder Abwehr von Bauzeitverlängerungsansprüchen

Nachtrags- und Schadensmanagemen

Juristisches Projektmanagement

Grundstücksrecht

Juristische Abgrenzung zum Immobilienrecht

Vormerkung und Eintrag ins Grundbuch in Hannover

Prüfung auf Lastenfreiheit

Anspruch von Rechten Dritter

Mietrecht

Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen

Abwehr und Durchsetzung von Mieterhöhungen

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Sperrfristen bei Eigenbedarfskündigung

Räumungsklage

Immobilientausch

Individuelle Abwägung von Vor- und Nachteilen beim Tausch einer Immobilie als Alternative zu Kauf oder Verkauf

Vertragliche Beratung und Gestaltung bei beabsichtigtem Immobilientausch

Beurteilung von Vermarktungsrisko und Zwischenfinanzierung beim Immobilientausch

Beurteilung des Erhaltungszustands einer Immobilie

Philosophie

Die Kanzlei Becker Immobilienrecht bietet eine spezialisierte rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung rund um alle Bereiche des Immobilienrechts und verfügt über langjährige Berufserfahrung und umfassende Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Leitmotiv der Kanzlei Becker Immobilienrecht ist neben der optimalen fachlichen Beratung und rechtlichen Vertretung vor allem auch die persönliche Beziehung zum Mandanten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

FAQs –
Fragen im Zusammenhang mit Baurecht

1Was ist Baurecht?

Das Baurecht regelt alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema Bauen. Das "öffentliche Baurecht" beinhaltet verbindliche Vorschriften, mit deren Hilfe Art und Maß der baulichen Nutzung von Grund und Boden geregelt werden und unterscheidet sich vom "privaten Baurecht", dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten behandelt.

2Was gilt unter das private Baurecht?

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt im Bauvertragsrecht, das sich mit dem Verhältnis zwischen dem Bauauftraggeber (Auftraggeber) und den an der Planung und Ausführung des Baus Beteiligten (Auftragnehmer) befasst, z. B. Handwerker, Bauunternehmen und Architekten. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben Rechtsvorschriften lediglich einen Rahmen vor und es steht den Beteiligten frei, im Rahmen der Privatautonomie durch vertragliche Vereinbarungen abweichende Regelungen festzulegen.

3Was regelt das Nachbarrecht?

Das Nachbarschaftsrecht oder Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Nachbarn auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Nachbarschaftsrecht gehört zum privaten Baurecht und ist in den §§ 903-924 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Das Nachbarschaftsrecht befasst sich mit verschiedenen Rechtsfragen zum Zusammenleben von Nachbarn. Dabei kann es sich beispielsweise um überhängende Pflanzen (Überwuchs), Wegerechte, die Durchleitung von Leitungen (Leitungsrecht) oder um Grenzüberbau handeln. Die Rechtsanwaltskanzlei Becker Baurecht unterstützt Mandanten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten außergerichtlich, in Schlichtungsverfahren und vor Gericht.

4Warum sollte es ein "Fachanwalt für Baurecht" sein?

Je schwieriger, komplizierter und fachspezifischer sich ein juristisches Problem darstellt, desto eher sollten man von Anfang an auf die Hilfe eines entsprechenden Fachanwalts setzen. Ein Fachanwalt zeichnet sich durch ein hohes Maß an Berufserfahrung und fachliche Kompetenz aus. Diese besonderen Kenntnisse und Erfahrungen sind durch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Fachgebiet, eine hohe Anzahl von bearbeiteten Fällen und eine spezielle theoretische Prüfung belegt. In der Region Hof und Oberfranken unterstützt die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Arbeitet der Fachanwalt nach den gesetzlichen Gebühren, entsprechen die Kosten denen bei einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel.

5Was sind die wesentlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts?

Als Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts gliedert sich das öffentliche Baurecht in das Bauordnungsrecht, das Bauplanungsrecht und das Nebenbaurecht. Wichtige Rechtsquellen für das Bauplanungsrecht sind die Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Bauordnungsrecht wird im Wesentlichen durch die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und bildet die Rechtsgrundlage für Baueinstellung, Baubeseitigungsanordnung oder eine Nutzungsuntersagung. Das Vergaberecht und insbesondere die für Bauleistungen einschlägige VOB/A (Vergabe- und Vertragsleistung für Bauleistungen Teil A) sind auch Teil des öffentlichen Baurechts.

6Was gehört noch zum Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht bildet den Oberbegriff für alle Rechtbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung, oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Neben dem Baurecht und Architektenrecht zählt zum Immobilienrecht auch das private wie das gewerbliche Mietrecht. Zum sonstigen Immobilienrecht gehört auch das Wohneigentumsrecht (WEG-Recht) und das Maklerrecht. Die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht in unterstützt Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie.